Die Gastronomie darf neben den Außenbereichen auch in den Innenräumen Gäste bewirten, allerdings gelten hier weiterhin die Reglungen zur Kontakterfassung und -nachverfolgung. Ein aktueller Negativtest ist erforderlich, wenn mehrere Haushalte an einem Tisch sitzen.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Weinhaus Vogler